Informationen für nationale Projektteilnehmer zu den Förderbekanntmachungen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL
Sicherheit, Zuverlässigkeit und Energieeffizienz sind entscheidende Faktoren für die Digitalisierung von Industrie und Gesellschaft. Der damit verbundene Lösungs- und Technologiebedarf setzt innovative Elektronikentwicklungen und intelligente Elektroniksysteme voraus. Dabei unterstützt die Bundesregierung die Zielsetzung der Europäischen Kommission, die Wertschöpfung der Elektronikbranche in Europa erheblich zu steigern. Neben verstärkter Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich der “intelligenten Elektroniksysteme”, der cyber-physischen Systeme, des Chip- und Systemdesigns, der Leistungselektronik sowie der chipbasierten Sicherheitstechnologien will die Bundesregierung den Zugang zu neuen wichtigen Technologieentwicklungen ermöglichen und vorhandene Kompetenzen stärken.
Hier können Sie die aktuelle "Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL" einsehen. Gegenstand der Förderung sind industrielle FuE-Vorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, dadurch risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Die verbindlichen Teilnahmekriterien für eine Förderung durch ECSEL JU sind dem ECSEL Work Plan 2020 zu entnehmen, der über https://www.ecsel.eu/calls/calls-2020 abgerufen werden kann. Dort enthalten sind auch alle notwendigen Informationen zur Antragstellung bei der ECSEL JU.
Über Termine und Veranstaltungen zu ECSEL können Sie sich auf der ECSEL-Website informieren.