Vivalytic-Light

Entwicklung Corona-Schnelltest und Vivalytic-Light

Messgerät
Vivalytic©-Messgerät mit Vivalytic©-Kartusche zum Nachweis akuter Infektionen mit SARS-CoV-2 sowie anderen viralen und bakteriellen Atemwegserkrankungen © Bosch Healthcare Solutions GmbH

Motivation

Zur Eindämmung der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie ist eine schnelle und zuverlässige Erkennung akuter Infektionen von zentraler Bedeutung. Goldstandard ist hierbei der Nachweis des viralen Erbmaterials nach Vervielfältigung in einer Polymerase-Kettenreaktion (PCR, polymerase chain reaction). PCR-Testverfahren sind empfindlich und hochspezifisch, aber auch zeitaufwendig. Die Proben werden zumeist in spezialisierten Laboren analysiert, was hohe Testkapazitäten ermöglicht, aber auch erheblichen logistischen Aufwand erfordert. Automatisierte Tests vor Ort, bei denen die Probe auf einem Chip getestet wird, schaffen neue Testmöglichkeiten und versprechen sehr schnelle Ergebnisse. Solche Lab-on-a-Chip-Systeme sind daher von besonderem gesellschaftlichem Interesse.

Ziele und Vorgehen

Im Vorhaben soll die bereits von Bosch vertriebene Testplattform „Vivalytic Analyzer“, mit der unter anderem Corona-Infektionen nachgewiesen werden können, wesentlich weiterentwickelt werden.  Durch Verbesserung von optoelektronischer Signalverarbeitung, Auswertealgorithmen und der Bioreaktion soll die Testdauer auf unter 30 Minuten verkürzt werden. Darüber hinaus wird die auf den Nachweis von SARS-CoV-2 spezialisierte Testplattform „Vivalytic-Light“ entwickelt. Durch neue Elektronik- und Signalverarbeitungskonzepte soll dieses Gerät für den Einsatz vor Ort kostengünstig verfügbar werden und zuverlässige Tests unabhängig von Laborinfrastrukturen beispielsweise in Arztpraxen, Apotheken oder Pflegeheimen, ermöglichen. 

Innovationen und Perspektiven

Mithilfe der offenen Technologieplattform lässt sich SARS-CoV-2 in Zukunft zuverlässig und schnell nachweisen Eine flexible Anpassung des Testverfahrens, beispielsweise an Mutationen des Coronavirus oder andere Erreger, ist in Zusammenarbeit mit Bioanalytik-Anbietern jederzeit möglich.

 

* Dieses Projekt wird auf Grundlage von §1 der „Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19“ vom 14.05.2020 gefördert.