Zukunftsfähige Spezialprozessoren und Entwicklungsplattformen (ZUSE)

Ziel der Förderung ist die Erforschung von Plattformen für die zukünftige effiziente Entwicklung von spezialisierten Prozessoren sowie von Prozessoren, die für die Verarbeitung von KI-Algorithmen optimiert sind.

(Bundesanzeiger vom 15.04.2019 )

© Thomas Söllner- Adobe Stock

Zuwendungszweck ist die Verbesserung der Verfügbarkeit von Rechenleistung, die auf Anforderungen spezifischer Anwendungen zugeschnitten ist, um die Innovationskraft der Anwenderbranchen am Standort Deutschland zu stärken.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Basis dieser Richtlinie Verbundforschungsprojekte, die auf die Entwicklung von spezialisierten Prozessoren für den Einsatz in technischen Systemen mit besonderen Anforderungen etwa bezüglich Energieeffizienz oder Zuverlässigkeit zielen. Dabei sollen einerseits anwendungsübergreifende Entwicklungsplattformen entstehen, die eine effiziente Ableitung von anwendungsspezifisch angepassten Prozessoren ermöglichen. Andererseits sollen Prozessoren entwickelt werden, die die besonderen Anforderungen von KI-Algorithmen mit angepasster Hardware unterstützen, bis hin zu noch wenig verbreiteten Ansätzen wie neuromorphen Chips.

Die Digitalisierung durchdringt mittlerweile weite Bereiche der Alltags- und Arbeitswelt.  Immer größere  Mengen an Daten zum Beispiel aus einer steigenden Anzahl Sensoren können durch komplexe Algorithmen und künstliche Intelligenz (KI) in kurzer Zeit analysiert werden.  Informationen werden so verarbeitet, dass sich neue Erkenntnisse ableiten lassen, die für autonome technische Systeme eingesetzt werden können. Dies ist die Basis, um zukünftig zum Beispiel autonomes Fahren ohne menschliches Eingreifen zu ermöglichen oder um Produktionsketten in Echtzeit zu steuern und zu optimieren.

Diese Entwicklungen erfordern sehr leistungsfähige Elektronik. Prozessoren für Zukunftsaufgaben wie das autonome Fahren oder Industrie 4.0 müssen nicht nur bei der Rechenleistung hohe Anforderungen erfüllen. Gerade hinsichtlich Energieeffizienz, Zuverlässigkeit, Robustheit und Sicherheit gehen diese Anforderungen deutlich über den Stand der Technik, etwa bei Universalprozessoren in der Konsumelektronik, hinaus.  Gleichzeitig können bestimmte Rechenoperationen wie etwa KI-Algorithmen erst durch stark angepasste Hardware effizient ausgeführt und damit auch in Szenarien mit limitiertem Energiebudget eingesetzt werden.

Die Entwicklung von entsprechend spezialisierten, an Problemstellungen in herausfordernden Anwendungsszenarien angepassten, aber gleichzeitig leistungsfähigen Prozessoren ist eine anspruchsvolle Aufgabe in Forschung und Entwicklung, zumal die Eignung für eine spätere wirtschaftliche Umsetzung von Anfang an mitgedacht werden muss. Aufwändige Einzellösungen für Spezialaufgaben in kleinvolumigen Zielanwendungen sind so oft nicht wirtschaftlich tragbar. Abhilfe könnten hier innovative Entwicklungsplattformen schaffen, die ausgehend von einer skalierbaren, modularen Prozessorbasis eine effiziente Adaption an die Randbedingungen von Spezialanwendungen erlauben.

Vollständige Bekanntmachung

Den vollständigen Text der Bekanntmachung finden Sie auf der BMBF-Website oder im amtlichen Teil des Bundesanzeigers unter der Nr. BAnz AT 15.04.2019 B5.

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