KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing
Hier finden Sie eine Orientierung zur Antragstellung für die Fördermaßnahme KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing.
Die Mikroelektronik ist eine zentrale Schlüsseltechnologie für die Digitalisierung unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Die Realisierung von Industrie 4.0, dem Internet der Dinge, medizintechnischer Systeme oder einer effizienten Energieversorgung erfordert komplexe und multifunktionale Elektroniksysteme. Das autonome Fahren bietet die Chance, den Straßenverkehr noch sicherer, effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu gestalten. Leistungsstarke Mikroelektronik ist auch für diese neue Form der Mobilität die technologische Basis. Um weiterhin im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, baut Deutschland seine Forschungskompetenz in der Mikroelektronik kontinuierlich aus.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Stärkung innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen über Forschungsförderung. In „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren“ können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Fokus auf Elektroniksystemen gefördert werden, die wesentliche Fortschritte insbesondere in den Anwendungsfeldern Maschinen- und Anlagenbau, Automatisierungstechnik, Elektroindustrie, IKT-Wirtschaft, Medizintechnik sowie Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens anstreben.
Die Maßnahme erleichtert KMU den Zugang zu Fördermitteln und bietet ihnen über ein bewährtes Antragsverfahren mit kurzen Bearbeitungszeiten die Chance, anspruchsvolle Forschungsvorhaben zügig umzusetzen. Auf diese Weise werden KMU dabei unterstützt, Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen deutlich über den Stand der Technik hinaus weiter zu entwickeln, Innovationsvorsprünge zu sichern und Marktchancen in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing zu nutzen.
Dieser Leitfaden soll KMU als Orientierung bei der Antragstellung dienen. Ziel ist es, Innovationspotenziale zu stärken und die Forschungsförderung – auch für darin bisher unerfahrene Unternehmen – attraktiver zu gestalten.
Gefördert werden risikoreiche, anwendungsbezogene Vorhaben der vorwettbewerblichen industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Die Fördermaßnahme adressiert bewusst ein breites Themenspektrum innerhalb der Technologiefelder Elektronik und autonomes Fahren. Jedoch wird vorausgesetzt, dass im Mittelpunkt des Vorhabens innovative Elektroniksysteme oder hardwarebasierte Innovationen für das autonome Fahren stehen, die für die zukünftige Positionierung der beteiligten KMU am Markt von Bedeutung sind. Wichtig ist daher ein nachvollziehbarer Plan zur Verwertung der Ergebnisse, der im Laufe des Vorhabens kontinuierlich an den Entwicklungstand angepasst wird. Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre.
Auf Grundlage der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing “ (Näheres siehe Abschnitt 9) werden Einzelvorhaben von KMU oder Verbundvorhaben gefördert, an denen neben KMU weitere Partner beteiligt sind.
Verbundvorhaben müssen grundsätzlich von KMU initiiert und koordiniert werden. Die Verwertung der Ergebnisse muss in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen. Vorhaben ohne maßgebliche Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Status als KMU folgt in diesem Zusammenhang der Definition der Europäischen Kommission. Danach handelt es sich um Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, höchstens 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro pro Jahr aufweisen. Auch mittelständische Unternehmen (KMU im weiteren Sinne) mit bis zu 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 100 Mio. Euro Umsatz pro Jahr können im Rahmen von Verbundvorhaben mit KMU nach EU-Definition gefördert werden. Bei der Feststellung dieser Kennzahlen Ihres Unternehmens sind Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen – inwiefern das auf Ihr Vorhaben zutrifft, kann im Vorfeld individuell abgeklärt werden.
Mögliche Partner für Verbundvorhaben sind insbesondere Hochschulen und außeruniversitäreForschungseinrichtungen, die neueste Ergebnisse der technologischen Forschung in die gemeinsame Arbeit einbringen können. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Die zuständigen Koordinierungsstellen in diesen Einrichtungen sind mit den entsprechenden Regelungen vertraut. Großunternehmen, deren Größe die oben genannten Grenzen überschreitet, und Partner im Ausland können ebenfalls beteiligt werden, sofern dies der Positionierung der beteiligten KMU in der Wertschöpfungskette dient – allerdings nur als assoziierte Partner ohne Förderung des BMBF. Die Zusammenarbeit der Partner wird in einem Kooperationsvertrag geregelt.
Im Auftrag des BMBF berät der zuständige Projektträger die Antragsteller und koordiniert die Förderung. Diese erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung, der einschlägigen Richtlinien des BMBF (siehe Förderberatung des Bundes ) und des „Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“.
Letzterer schreibt vor, dass Forschung und Entwicklung von Unternehmen nur anteilig gefördert werden kann, und zwar je nach Charakter der geplanten Arbeiten.
Generell gilt: Je höher der Anteil von Forschungs- gegenüber Entwicklungsarbeiten ist, desto höher ist die Förderquote. Die maximale Förderquote für gewerbliche Unternehmen beträgt 50 % und kann für KMU zusätzlich um 10 % erhöht werden. Die übrigen Aufwendungen werden in Form eines Eigenanteils vom Unternehmen selbst getragen. Die vorhabenbezogenen Ausgaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden, zuzüglich einer Projektpauschale in Höhe von 20 % (für Hochschulen). Bei Helmholtz-Zentren, Max-Planck-Instituten und der Fraunhofer-Gesellschaft erfolgt die Förderung entsprechend den aktuellen Vereinbarungen mit diesen Einrichtungen. In jedem Fall müssen die geplanten Aufwendungen angemessen und notwendig sein und zweckentsprechend eingesetzt werden. Dabei ist die Förderung nicht auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing“ soll kleinen und mittleren Unternehmen wie Ihnen den Zugang zu Fördermitteln für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erleichtern. Deshalb sehen die Förderrichtlinien ein transparentes, zweistufiges Verfahren mit kurzen Bearbeitungszeiten vor. Zur Unterstützung steht während des gesamten Verfahrens der in der Förderrichtlinie genannte Projektträger zur Verfügung. Alle eingereichten Unterlagen werden selbstverständlich strikt vertraulich behandelt; die Abläufe zur Bearbeitung sind bezüglich der Informationssicherheit nach ISO 27001 zertifiziert.
Projektskizzen können jederzeit über das Förderportal des Bundes (siehe Kapitel 7) eingereicht werden. Es wird dringend empfohlen, während der Erstellung Kontakt zum Projektträger aufzunehmen, beispielsweise auch zur Klärung der Frage, ob Ihr Unternehmen als KMU im Sinne der EU-Definition gilt. Die zu den Stichtagen am 15. April und 15. Oktober eines Jahres eingegangenen Projektskizzen werden einer Bewertung unterzogen und bei Erfolg zur Förderung ausgewählt. Über die Entscheidung werden die Koordinatoren der einreichenden Konsortien in der Regel nach ca. 8 Wochen schriftlich informiert. Für nicht ausgewählte Projektskizzen kann im Gespräch mit dem Projektträger geklärt werden, ob eine Überarbeitung und erneute Einreichung in Erwägung gezogen werden kann.
Einreicher von zur Förderung ausgewählten Projektskizzen werden zur Antragstellung aufgefordert. Diese erfolgt über das elektronische Antragssystem „easy-Online“. Die Anträge werden vom Projektträger von fachlicher und betriebswirtschaftlicher Seite bearbeitet. Zusätzlich zur Arbeits- und Kostenplanung wird dabei auch geprüft, ob die am Vorhaben beteiligten Unternehmen die nötigen Eigenanteile leisten können. Gegebenenfalls fehlende und unvollständige Unterlagen werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig und erfüllt er die anzulegenden Kriterien, so erhalten die Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.
Zur Bewertung des Vorhabens im Zuge des Auswahlverfahrens ist eine aussagekräftige Projektskizze des Gesamtvorhabens erforderlich. Im Mittelpunkt soll hier die Projektidee stehen, deren Bedeutung und Auswirkungen nachvollziehbar dargestellt werden müssen. Andere wichtige Aspekte sind die Qualität der Lösungsansätze, ggf. die Zusammensetzung des Konsortiums und das Zusammenwirken der Partner bei der Umsetzung sowie das Verwertungspotenzial der Vorhabenergebnisse zum Nutzen der beteiligten KMU und darüber hinaus.
Die Projektskizze soll nicht mehr als 12 A4-Seiten umfassen (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10 Pkt., einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm) und ist über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren“ auf dem Internetportal des BMBF hochzuladen. Zusätzlich muss eine unterschriebene Version beim Projektträger eingereicht werden. Damit alle zur Bewertung erforderlichen Angaben enthalten sind, wird die folgende Gliederung empfohlen:
Die zu den Stichtagen eingereichten Projektskizzen dienen zur Bewertung und Auswahl der Vorhaben.
Auswahlkriterien sind im Einzelnen:
Zunächst einmal: Herzlichen Glückwunsch! Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid und danach kann das Vorhaben, bzw. Ihr Teilvorhaben im Verbundprojekt, beginnen. Im Zuwendungsbescheid sind alle relevanten Informationen aufgeführt, die Sie für die Durchführung des Projektes benötigen. Während der gesamten Projektlaufzeit stehen Ihnen beim Projektträger ein fachlicher und ein betriebswirtschaftlicher Betreuer zur Seite.
Zügig nach Projektstart findet das Kick-off-Meeting des Projektes statt, an dem in der Regel das Projektkonsortium, das BMBF und der Projektträger teilnehmen. Dieses Treffen wird vom Projektkoordinator organisiert. Während das Vorhaben läuft, erhalten Sie bedarfsgerecht die bewilligten Fördermittel. Nach Ablauf jedes Quartals werden diese auf Basis einer Zahlungsanforderung an Unternehmen rückwirkend ausgezahlt; Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten die Mittel bedarfsgerecht vorab. Jährlich sind fachliche Berichte und kaufmännische Nachweise über die Verwendung der Mittel vorzulegen. Abgeschlossen wird das Vorhaben mit einem Bericht über die gesamten Ergebnisse und ihre Verwertung sowie einem letzten kaufmännischen Nachweis.
Projektträger für „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing“
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Dr. Jochen Kerbusch, Dr. Vera Fiehler, Dr. Christian Martin
Hotline: +49 351 486797–20
KMUinnovativ-EEE@vdivde-it.de